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Du möchtest bei Wettkämpfen als Kampfrichter/in unterstützen?

Auch bei Wettkämpfen muss sich an Regeln gehalten werden.

Darum ist jede Gliederung, die an einem Wettkampf teilnimmt, dazu verpflicht Kampfrichter/innen zu stellen.

Die Anzahl hängt von der Höhe der Anmeldungen ab und variiert damit. Daher sind wir immer auf der Suche nach Unterstützung, um über einen möglichst großen Pool zu verfügen.

Nachfolgend sind die verschiedenen Kampfrichterstufen und deren Vorrausetzungen sowie Ausbildungsmodalitäten dargestellt.

Solltest Du weitere Fragen haben, so wende Dich bitte an die Ansprechperson für das Kampfrichterwesen:

Kampfrichter F1

Inhalte

  • Kampfrichterwesen der DLRG im Rettungssport
  • Aufgaben des Zeitnehmers, des Wenderichters und des Zielrichters
  • nationales Regelwerk sowie deren Durchführungsbestimmungen
  • praktische Unterweisung in die Technik der Handzeitnahme und korrektes Ausfüllen der Start-, Zieleinlauf- und Fehlermeldekarten
  • schriftliche Prüfung

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre

Ausbildung

  • Ein Tag Theorie mit Abschlussprüfung (meist im Februar/März an einem Samstag oder Sonntag)
  • Ein Tag praktische Prüfung (findet normalerweise im Rahmen der Hessenmeisterschaften statt)

Kampfrichter E1

Inhalte

  • Kampfrichterwesen der DLRG im Rettungssport
  • Aufgaben des Starters, Schwimmrichters und Auswerters
  • nationales Regelwerk sowie Durchführungsbestimmungen
  • spezielle Regelungen der Ausbildungsstufe E1 u.a. Ausfüllen von Fehlermeldekarten Auswertung von Wettkampfergebnissen praktische Übungen zum Start
  • schriftliche Prüfung

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erfolgreicher Abschluss der Kampfrichterstufe F1
  • Nachweis von mindestens sechs Kampfrichtereinsätzen auf verschiedenen Positionen in den letzten drei Jahren

Ausbildung

  • Ein Tag Theorie mit Abschlussprüfung (meist im Februar/März an einem Samstag oder Sonntag)
  • Ein Tag praktische Prüfung (findet normalerweise im Rahmen der Hessenmeisterschaften statt)

Kampfrichter D1

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Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Erfolgreicher Abschluss der Kampfrichterstufe E1
  • Nachweis von mindestens zwölf Kampfrichtereinsätzen auf verschiedenen Positionen (möglichst der Stufe E1) in den letzten drei Jahren
  • Befürwortung durch den Beauftragten für das Kampfrichterwesen des Landesverbandes

Ausbildung

  • Ein Wochenende Theorie mit Abschlussprüfung (findet von Freitagabend bis Sonntagabend in Bad Nenndorf beim Bundesverband statt)
  • Ein Tag praktische Prüfung (findet normalerweise auf Landesverbandsebene statt)

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