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Teilnahmebedingungen

Stand 12.05.2023
 

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter die DLRG Bezirk Kelsterbach e.V.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben, möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

  • Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmende eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder zur Veranstaltung mitzubringen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert der Veranstaltungsleitung nachzuweisen. Erfüllen die Teilnehmenden nicht die Teilnahmevoraussetzungen, können sie nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Zahlungsaufforderung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Bezirk Kelsterbach e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

 

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen (kein Schwimmbetrieb)

  1. Mitglieder der DLRG Bezirk Kelsterbach e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.

  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs.

 

Zusage/Absage von Schwimmkursen

Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs, solange die bestehenden Wartelisten abgearbeitet werden. Danach erfolgt die Platzvergabe nach dem Windhundverfahren (Wer sich zuerst anmeldet, bekommt zuerst den Platz).

 

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (abzüglich der an Dritte abzuführenden Gebühren, Materialkosten und anderen Auslagen) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise Nichtinanspruchnahme berechtigt nicht zur Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

Absagen/Teilabsagen von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren erstattet.

Bei Teilabsagen erfolgt eine Teilerstattung der Gebühren.

Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

Reisekosten

Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

 

Verhalten während und Auschluss von der Veranstaltung

Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der durchführenden Person Folge zu leisten.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kann beendet werden bei:

  • Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen
  • Verstoß gegen die Hgyiene- und Verhaltensregeln
  • Missachtung der Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der durchführenden Person
  • unangemessenem Verhalten

In diesen Fällen kann die teilnehmende Person der Veranstaltung verwiesen werden. Bei minderjährigen Teilnehmenden wird eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten veranlasst. Die Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten der Teilnehmenden bzw. der Erziehungsberechtigten.

 

Frage der Umkleidesituation und Entschuldigung bei Fehlen

In den Sammelumkleiden gelten folgende Regelungen: Benötigen die Kinder Hilfe beim Umziehen, so gehen die Eltern in die für ihr Geschlecht bestimmte Umkleide. Das heißt: die Mamas gehen mit ihren Söhnen und Töchtern in die Mädchenumkleide, die Papas mit ihren Töchtern und Söhnen in die Jungenumkleide.

Kann ein Kind nicht am Schwimmtraining DSA Bronze, Silber oder Gold teilnehmen, so ist es zu entschuldigen.
Wenn es 3-mal unentschuldigt fehlt, wird es der Gruppe verwiesen (d.h. von der Teilnehmerliste gelöscht). Entsprechend frei gewordene Plätze werden direkt wieder mit wartenden Kindern aufgefüllt.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, soziale Medien und Werbung) verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Bezirk Kelsterbach e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt, so gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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